Auftragserteilung und Zahlung:
Die Auftragserteilung seitens des Kunden/der Kundin erfolgt nach einem schriftlichen Angebot seitens der Firma REM Fertigungstechnik GmbH.
Nach Auftragserteilung durch den Kunden/die Kundin erhält diese(r) eine Anzahlungsrechnung über 50 Prozent der Auftragssumme. Unmittelbar nach Erhalt dieser Anzahlungsrechnung ist die Anzahlung zur Zahlung auf das Bankkonto der Firma fällig.
Der Restbetrag der Auftragssumme ist nach gelieferter und/oder montierter Ware und gegen Übermittlung einer endgültigen Rechnung binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Lieferung, Montage:
Der Kunde wird über die voraussichtlichen Produktions-, Liefer- und Montagetermine informiert und bei Änderungen auf dem Laufenden gehalten.
Die Verantwortung für die erforderlichen bau- und elektrotechnischen Voraussetzungen zur Durchführung der Montage liegt beim Kunden.
Auftragsdetails wie Farbe, Design, Konstruktion etc. werden im Zuge des genauen Aufmaßes am Plankopf festgehalten und müssen vom Kunden/von der Kundin schriftlich zur Kenntnis genommen werden.
Bei Produkten mit Elektroantrieb führt die Firma nur den Probebetrieb durch.
Elektroanschlüsse sind ausschließlich durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen auf Kosten des Kunden/der Kundin durchzuführen.
Leichte Faltenbildung bei Markisen und textilen Beschattungen können naturgemäß auftreten und gelten daher nicht als Mangel. Längs- und Quernähte sind je nach Erfordernis von der Firma vorbehalten.
Im Auftrag nicht enthaltende bzw. davon abweichende Montagearbeiten (Mehrarbeiten) sowie Montageerschwernisse (beispielsweise Zufahrt etc.) werden nach Regiestunden an den Kunden/die Kundin in Rechnung gestellt.
Eigentumsvorbehalt:
Die Waren bzw. fertigen und halbfertigen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma REM Fertigungstechnik GmbH.
Rücktrittsrecht:
Privatkunden sind binnen 14 Tagen nach erfolgter schriftlicher Auftragserteilung berechtigt, von dieser zurück zu treten.
Gewährleistung:
Für die gelieferten und montierten Produkte wird Gewährleistung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt.